Allgemeine Vermietbedingungen von SOUTHCAMP EXPERIENCE, S.L..

1. Anwendung der Allgemeinen Vermietbedingungen, Inhalt des Vertrages, spanisches Recht als anwendbares Recht

a) Die vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen von SOUTHCAMP EXPERIENCE S.L., mit Sitz in C/ Amargura 147, E-11510 Puerto Real, Spanien, eingetragen im Handelsregister von Cádiz, Band 2046, Folio 49, Buch 0, Seite CA-43263, mit der Steueridentifikationsnummer B-72209125 (im Folgenden “SOUTHCAMPER” oder der “Vermieter”) sind ausschließlicher Bestandteil der Wohnmobil-Mietverträge. Klauseln oder Bedingungen des Mieters, die den Allgemeinen Vermietbedingungen von SOUTHCAMPER widersprechen oder diese modifizieren, finden keine Anwendung.

b) Vereinbarungen, Absprachen oder Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter bedürfen stets der Schriftform.

2. Preise und Mietdauer

a) Der Preis und die Mindestmietzeit richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Vermieters. Der Tagespreis basiert auf einem 24-Stunden-Tarif.

b) Die entsprechenden Mietpreise beinhalten:

  • unbegrenzte Kilometer
  • 1 Fahrer (der immer der Mieter sein muss)
  • Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 750 Euro pro Schadensfall

Der Mieter kann die Selbstbeteiligung von 750 Euro auf 250 Euro pro Schadensfall reduzieren, indem er die Zusatzgebühr gemäß Preisliste bezahlt.

c) Die Mietzeit beginnt mit der Abholung des Reisemobils durch den Mieter an der Mietstation und endet mit der Rückgabe an derselben Mietstation, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen anderen Übergabe- und/oder Rückgabeort.

d) Kraftstoff- und Betriebskosten (z.B. ad-blue-Zusatz zu DIESEL, zusätzliche Gasflaschen) des Fahrzeugs während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. Das Reisemobil wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und muss so auch wieder zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter den Kraftstoff und eine zusätzliche Gebühr von 30 Euro bei der Rückgabe bezahlen.

3. Übergabe und Rückgabe des Wohnmobils

a) Der Mieter hat dem Vermieter mindestens zwei Wochen vor Übergabe schriftlich mitzuteilen, wann das Fahrzeug abgeholt und zurückgebracht wird, wobei die Öffnungszeiten zu beachten sind. Über- und Rückgaben können nach vorheriger Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung nach den jeweils gültigen Preisen auch außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten erfolgen.

b) Wird das Reisemobil nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Zeit zurückgegeben, berechnet der Vermieter die Tagesmiete für jeden Tag der Verspätung, unabhängig von den tatsächlichen Stunden der Verspätung.

c) Vor Antritt der Reise müssen beide Parteien ein Check-Out-Formular unterschreiben, in dem der Mieter bestätigt, dass er in die Benutzung des Reisemobils eingewiesen wurde und in dem der Zustand des Fahrzeugs beschrieben ist. SOUTHCAMPER kann die Übergabe des Fahrzeugs aufschieben, bis diese Anweisung ausgeführt wurde. Verzögert sich die Übergabe des Fahrzeugs aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, so haftet der Mieter für die durch die Verzögerung entstehenden Kosten.

d) Zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs führen die Mitarbeiter der Mietstation in Anwesenheit des Mieters eine abschließende Kontrolle des Fahrzeuges durch. Beide Parteien (Mieter und Vermieter) unterzeichnen dann ein Rückgabeprotokoll (Check In), in dem die bei der Rückgabe festgestellten Mängel am Reisemobil festgehalten werden.

e) Ist der Mieter bei der Endabnahme des Fahrzeugs aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht anwesend und werden Schäden am Reisemobil festgestellt, muss der Kunde die von den Mitarbeitern der Mietstation vorgenommene Bewertung der Schäden vorbehaltlos akzeptieren.

f) Die Änderung oder Modifizierung der Übergabe- und Rückgabetage des Fahrzeugs bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, die Rückgabe des Fahrzeugs vor dem Rückgabetermin zu verlangen, wenn die Nutzung des Fahrzeugs gegen die Bestimmungen des Mietvertrags oder dieser Allgemeinen Vermietbedingungen verstößt. Bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter ist SOUTHCAMPER berechtigt, das Fahrzeug auf dem Rechtsweg einzufordern.

g) Der Kunde ist verpflichtet, das Reisemobil sauber zurückzugeben. Die Toilette, der Kühlschrank, die Spüle und die Küche müssen abgewischt werden. Verschmutzungen müssen aus den Polstern (Sitze, Bank, Matratzen) entfernt werden. Der Abwasser- und Fäkalientank müssen entleert sein. Bei Nichteinhaltung einer dieser Verpflichtungen wird eine Reinigungsgebühr von 100 Euro erhoben.

4. Zahlungskonditionen und Kaution

a) Bei der Buchung muss der Mieter 30% des Gesamtbetrages bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag entschädigungslos zu kündigen. Der Restbetrag ist am Tag der Übergabe an der Mietstation zu zahlen.

Für Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen, gilt der von der Europäischen Zentralbank am Tag der Zahlung veröffentlichte Wechselkurs.

b) Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter den Betrag von 750 Euro per Kredit- oder Debitkarte als Kaution hinterlegen. Der Mieter muss der Inhaber der Kredit- oder Debitkarte sein. Nach Prüfung des zurückgegebenen Fahrzeugs durch einen Vertreter von SOUTHCAMPER wird die Kaution an den Mieter zurückerstattet. Die Kaution wird durch Gutschrift auf der Kreditkarte oder per Überweisung erstattet. Wenn die reduzierte Selbstbeteiligung von 250 Euro gebucht wurde, reduziert sich die Kaution ebenfalls auf 250 Euro.

c) Werden bei der Überprüfung des Reisemobils Schäden festgestellt, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind, wird der vom Kunden zu zahlende Betrag festgelegt, dessen Höhe von der hinterlegten Kaution abgezogen wird.

d) Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich zur Bezahlung an den Vermieter:

  • Das Fahrzeug verfügt über eine Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall hat der Mieter die entsprechende Selbstbeteiligung zu zahlen.
  • Zusätzlichen Kosten, die durch die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem vertraglich festgehaltenen entstehen.
  • Alle Bußgelder, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die gegen den Mieter, das Fahrzeug oder den Vermieter wegen der Begehung eines Verkehrsdelikts oder einer anderen Art von Vergehen während der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags verhängt werden, es sei denn, diese sind vom Vermieter zu vertreten.

5. Dokumente und Mindestalter

a) Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter seinen Personalausweis oder Reisepass sowie die Führerscheine der eingetragenen Fahrer vorlegen. Kopien der Dokumente werden nicht als Nachweis für deren Existenz akzeptiert. Alle im Vertrag eingetragenen Fahrer müssen bei der Übergabe anwesend sein. Der Mieter ist berechtigt, von diesen Unterlagen zu diesem Zeitpunkt Fotokopien und/oder Fotos anzufertigen. Nur der Mieter und zusätzliche Fahrer, die im Mietvertrag aufgenommen wurden, dürfen das Fahrzeug fahren. Der Mieter muss sich als Fahrer des Fahrzeugs registrieren lassen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch einen der zusätzlichen Fahrer verursacht werden.

b) Der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Sowohl der Mieter als auch die Zusatzfahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder eines gleichwertigen nationalen oder internationalen Führerscheins sein. Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, müssen Sie einen internationalen Führerschein besitzen.

(c) Der Mieter versichert, dass weder gegen ihn noch gegen einen der auf dem Fahrzeugmietvertrag eingetragenen Fahrer in irgendeinem Land ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, unabhängig davon, in welchem Stadium sich das Fahrverbot oder der Entzug befindet.

d) Sollte der Mieter zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein oder in einem Land mit einem Fahrverbot belegt sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag entschädigungslos zu kündigen.

6. Reservierung und Stornierung

a) Es ist nicht möglich, ein bestimmtes Reisemobilmodell zu buchen, die Buchung erfolgt immer für eine bestimmte Fahrzeuggruppe. Diese Klausel gilt auch in Fällen, in denen ein bestimmtes Modell zur Veranschaulichung einer Gruppe von Fahrzeugen verwendet wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein Modell der gleichen oder einer höheren Fahrzeuggruppe als ursprünglich vereinbart zu liefern, sofern die Anzahl der in diesem Modell verfügbaren Sitze und Betten gleich oder größer ist als die Anzahl der Sitze und Betten der ursprünglich gebuchten Fahrzeuggruppe.

b) Der Mieter, der die Reservierung von sich aus storniert, muss 30% des Mietpreises als Stornogebühr entrichten.

7. Liste der erlaubten Länder, Nutzungsbeschränkungen, Verpflichtungen

a) Das Wohnmobil darf nur in den folgenden Ländern genutzt und gefahren werden: Spanien, Portugal, Gibraltar, Andorra und Frankreich.

b) Das Fahrzeug wird in technisch und mechanisch einwandfreiem Zustand übergeben, nebst dem notwendigen Zubehör und der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug und sein Zubehör in dem Zustand, in dem er es abgeholt hat, zu halten und zurückzugeben.

c) Der Mieter verpflichtet sich, mit der gebotenen Regelmäßigkeit den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen, insbesondere den Öl- und Wasserstand, den Reifendruck und andere Faktoren, von denen die Funktionstüchtigkeit des Wohnmobils abhängt. Ebenso muss der Mieter stets darauf achten, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist.

d) Ferner verpflichtet sich der Mieter, die gültige Straßenverkehrsordnung zu beachten, und konkret versichert er SOUTHCAMPER, dass:

  • Niemand außer ihm oder den vertraglich ausdrücklich autorisierten Fahrern das Wohnmobil steuert.
  • Er das Fahrzeug, wenn er es nicht fährt, an geeigneten Stellen oder Orten parkt und es vor Hagel, Schnee und anderen Wetterphänomenen schützt, die ihm gravierende Schäden zufügen oder seinen Zustand erheblich verschlechtern könnten.
  • Er das Fahrzeug nicht in einem Gelände oder auf Wegen fährt, die für Wohnmobile nicht geeignet sind oder es auf irgendeine Weise beschädigen können.
  • Er in dem Wohnmobil keinerlei Tiere mitführt, ohne dass der Vermieter ihm dies vorher schriftlich erlaubt hätte, und nicht mehr Personen mitnimmt, als laut Zulassung des Fahrzeugs erlaubt sind.
  • Er das Wohnmobil nicht zu anderen als den im Vertrag genannten Zwecken nutzt.
  • Er im Wohnmobil keine Drogen, Betäubungsmittel oder andere nach geltendem Recht verbotene toxische Substanzen mitführt und er keine brennbaren oder explosiven Produkte mitführt, welche die Sicherheit des Fahrzeugs und der Insassen gefährden können.
  • Er sich nicht strafbar verhält, auch wenn dieses Verhalten nur nach dem örtlichen Recht des betreffenden Ortes strafbar ist.
  • Er das Wohnmobil nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Betäubungsmittel oder in körperlich schlechtem Zustand aufgrund vor Erschöpfung oder Krankheit fährt.
  • Er das Wohnmobil nicht benutzt, um andere Fahrzeuge abzuschleppen oder anzuschieben, egal welche Fahrzeugklasse sie haben.
  • Er den Tacho des Fahrzeugs nicht öffnet, verstellt oder auf irgendeine Weise manipuliert und er SOUTHCAMPER umgehend über jegliche Schäden am Tacho informiert.

e) Außer wenn eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von SOUTHCAMPER vorliegt, ist es dem Mieter strengstens verboten, an dem Fahrzeug Änderungen, sei es innen oder außen, vorzunehmen, welche die technischen oder ästhetischen Eigenschaften des Wohnmobils ändern. Bei Nichtbeachtung dieser Klausel trägt der Mieter die gesamten Kosten für das Zurückversetzen des Fahrzeugs in seinen Originalzustand und er ersetzt den Schaden, der durch den Stillstand des Wohnmobils während der Reparatur entsteht.

f) Es ist strengstens verboten, im Mietwagen zu rauchen. Außerdem ist es verboten, Haustiere mitzunehmen, wenn der Vermieter dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Mieter trägt alle Kosten in Zusammenhang mit der Nichtbeachtung dieser Vorschrift (Schäden, Reinigung, etc.).

g) Die Nichtbeachtung einer Klausel in diesem Abschnitt berechtigt SOUTHCAMPER zur einseitigen Kündigung dieses Vertrags, ohne dass der Mieter Anspruch auf Entschädigung hätte.

8. Unfallprotokolle

a) Im Falle eines Diebstahls, Brands, Unfalls, Überfalls oder anderer erheblicher Schäden durch außergewöhnliche Umstände muss der Mieter umgehend die Polizei verständigen. Ebenso sind alle vorgenannten Umstände sowie sonstige Vorkommnisse (z.B. Verzögerungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs, sei es durch höhere Gewalt oder andere Ursachen) SOUTHCAMPER innerhalb von 24 Stunden zur Kenntnis und Annahme mitzuteilen.

b) Es muss eine einvernehmliche Unfallmeldung („Declaración Amistosa de Accidente“) erstellt werden, damit die Verantwortung für den Vorfall anerkannt wird.

c) Der Mieter muss verlangen, dass ein Unfallbericht erstellt wird, und diesen dem Vermieter unverzüglich im Original vorlegen (spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs oder gegebenenfalls bei Beendigung des Mietvertrags). Konkret muss in dem Dokument enthalten sein:

  • Vorname, Familienname(n), Daten des Führerscheins des Fahrers, Anschrift des Mieters und der anderen in den Unfall verwickelten Partei
  • Name der Versicherungsgesellschaft und Nummer der Versicherungspolice der gegnerischen Partei
  • Daten der Zeugen, falls vorhanden
  • Nummernschilder der beteiligten Fahrzeuge

d)  Falls Schaden entstanden ist, muss der Mieter einen detaillierten schriftlichen Bericht (einschließlich des Unfallhergangs, Ort, Tag und Uhrzeit des Vorfalls sowie eine Beschreibung und Bilder der am Wohnmobil entstandenen Schäden) sowie eine Unfallskizze vorlegen. Wenn der Mieter den Bericht nicht ausarbeitet – aus welchem Grund auch immer – und auf diese Art verhindert, dass die Versicherung den Schaden reguliert, trägt der Mieter die gesamten entsprechenden Kosten.

e) Unter keinen Umständen darf der Mieter das Fahrzeug verlassen, ohne vorher geeignete Sicherungs- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wobei er nötigenfalls den Pannendienst anrufen muss, mit dem die Versicherungsgesellschaft einen Vertrag hat.

f) Ein Diebstahl des Fahrzeugs muss unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Innerhalb von 24 Stunden schickt der Mieter zusammen mit den Schlüsseln des Wohnmobils eine Durchschrift der Anzeige an SOUTHCAMPER. Hält er die genannten Schritte nicht ein, bleibt die Versicherung wirkungslos.

g) Sollte der Mieter eine der im vorstehenden Abschnitt enthaltenen Klauseln missachten, behält sich SOUTHCAMPER das Recht vor, Ersatz für die Schäden zu verlangen, die der Kunde zu verantworten hat, darunter für den entgangenen Gewinn des Unternehmens aufgrund der Nichtverwendbarkeit des Wohnmobils.

9. Mängel am Fahrzeug, Reparatur und Gewährleistung

a) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter aufgrund von Mängeln am Wohnmobil entstehen, wenn er die Existenz dieser Mängel nicht zu vertreten hat.

b) Sollte der Mieter im Laufe der Mietdauer Mängel am Wohnmobil oder seinem Zubehör feststellen, muss er sie SOUTHCAMPER umgehend schriftlich mitteilen. Der Mieter haftet nicht für Mängel, die ihm nachträglich mitgeteilt werden, es sei denn, dass die genannte Reklamation auf einem Schaden beruht, der im Moment der Übergabe nicht erkennbar war.

c) Falls es Hinweise auf das Vorliegen einer mechanischen Unregelmäßigkeit beim Wohnmobil gibt, muss der Mieter das Fahrzeug schnellstmöglich zum Stillstand bringen. Der Kunde kontaktiert daraufhin den Vermieter oder die vertragliche Versicherungsgesellschaft und wendet sich, wenn es für die Lösung des Problems notwendig ist, ausschließlich an einen offiziellen Wartungsservice für die Fahrgestell- oder Motormarke des Fahrzeugs.

d) Der Mieter muss alle für die Verkehrssicherheit unverzichtbaren Reparaturen in Auftrag geben, sofern die Kosten 150 Euro nicht übersteigen. Diese Reparaturen gehen zu Lasten von SOUTHCAMPER, vorausgesetzt, dass das Unternehmen sein ausdrückliches Einverständnis gegeben hat und die Verantwortung für den Schaden nicht der Mieter gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen trägt. Der Mieter muss dem Vermieter die entsprechenden Nachweise sowie die ausgewechselten Originalteile vorlegen.

e) Sofern die Kapazitäten ausreichen, stellt SOUTHCAMPER dem Mieter ein Ersatzfahrzeug mit mindestens ebenso vielen Plätzen zur Verfügung, wenn das ursprüngliche Wohnmobil ohne Schuld oder Fahrlässigkeit des Mieters schwere Schäden erlitten hat oder nicht mehr einsatzfähig ist. In diesen Fällen ist die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag ausgeschlossen.

f) Schäden oder Mängel, die im Innenraum des Wohnmobils auftreten, werden vom Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter gelöst, der die entsprechenden Anweisungen für die korrekte Reparatur gibt.

g) Falls der Schaden vom Vermieter zu vertreten ist und der Mieter sich nicht um die Reparatur gekümmert hat, muss der Mieter SOUTHCAMPER unverzüglich über das Vorliegen des Mangels informieren und den Vermieter eine angemessene Zeit für die Behebung des Mangels einräumen. Der Vermieter haftet nicht für die Verzögerung bei der Reparatur, wenn diese den speziellen Umständen in dem Land geschuldet ist, in dem sie ausgeführt wird.

h) Wenn das Wohnmobil durch Verschulden des Mieters gravierenden Schaden nimmt oder verkehrsuntauglich wird, ist SOUTHCAMPER nicht verpflichtet, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, auch wenn er die Möglichkeit dazu hätte, ohne dass diese Weigerung den Mieter berechtigten würde, einen einseitigen Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Falls dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, kann der Vermieter dem Mieter die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.

10. Haftung des Vermieters

a) Die Haftung von SOUTHCAMPER ist beschränkt auf Schäden, die dem Mieter durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.

b) SOUTHCAMPER händigt das Fahrzeug aus, nachdem es alle erforderlichen Wartungsarbeiten für seine ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit durchgeführt hat, und haftet nicht für Schäden, die dem Mieter direkt oder indirekt in Folge von Verspätungen aufgrund von Pannen, Zwischenfällen und Defekten entstehen, die auf Abnutzung durch normalen Gebrauch des Wohnmobils zurückzuführen sind.

c) Sollte es nicht möglich sein, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bereitzustellen, hat der Mieter kein Recht, Schadenersatz zu fordern, wenn diese Unmöglichkeit auf höhere Gewalt oder Umstände zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.

d) SOUTHCAMPER trägt keine Sorge für den Pkw des Mieters, der während der Mietzeit auf dem Gelände des Unternehmens abgestellt ist.

11. Haftung des Mieters, Versicherung und Selbstbehalt

a) Der Mieter haftet grundsätzlich für Schaden am Fahrzeug und bei Dritten, wenn:

  • Er gegen die gültige Straßenverkehrsordnung des Landes verstößt, in dem er sich bewegt.
  • Er Schäden verursacht, weil er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen oder Betäubungsmitteln fährt.
  • Der Schaden auf den Verlust der Schlüssel oder seine Unachtsamkeit im Wohnmobil zurückzuführen ist.
  • Er oder einer der im Vertrag genannten Fahrer fliehen, nachdem sie einen Unfall erlitten oder verursacht haben.
  • Die Schäden auf die Nichtbeachtung der Klausel 7 und/oder 8 zurückzuführen sind.
  • Der Schaden durch einen nicht autorisierten Fahrer verursacht wurde.
  • Die Schäden entstanden sind, weil die Abmessungen des Wohnmobils (Höhe, Breite, Länge) nicht beachtet wurden.
  • Die Schäden entstanden sind, weil das Fahrzeug auf Wasser oder in Zonen, wo sich Wasser ansammeln kann, geparkt oder abgestellt wurde.
  • Das Fahrzeug von der Polizei bei einer Kontrolle sichergestellt wurde.

b) Im Falle von materiellen Schäden, die Dritten oder am Mietfahrzeug entstanden sind, und vorausgesetzt, dass sie von der Versicherung abgedeckt sind, befreit der Vermieter den Mieter von der Verantwortung für die verursachten materiellen Schäden bei einem Selbstbehalt von 750 Euro. Falls die zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, verringert sich der vom Mieter zu tragende Selbstbehalt auf 250 Euro.

Die Begrenzung der Haftung des Mieters auf die Höhe des Selbstbehalts gilt nicht im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in Klausel 7 und 8, und ebenso wenig, wenn der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In keinem Fall ist der Mieter von der zivilrechtlichen, strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder anderweitigen Haftung befreit, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

c) Der Mieter zahlt alle Bußgelder, Strafen und andere außergewöhnlichen Kosten in Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobils, die im Laufe der Mietdauer anfielen, mit Ausnahme derer, die SOUTHCAMPER zu vertreten hat. Diese werden, wenn möglich, an dem Ort gezahlt, an dem sie verhängt wurden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die vom Mieter verursachten Kosten, Gebühren, Bußgelder und Strafen von der Kaution abzuziehen, oder gegebenenfalls ihre Zahlung zu verlangen, wenn die Kaution bereits ausgehändigt wurde. Für die Bearbeitung jedes Falls im Rahmen der oben genannten Sachverhalte wird eine individuelle Gebühr von 35 Euro berechnet. Der Mieter trägt ebenfalls die Rechts- oder Beratungskosten, die dem Vermieter entstehen können, wenn er die verursachten Schäden zu reduzieren versucht.

Mittels der vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen erklärt der Mieter sein Einverständnis mit der Übertragung seiner Daten an die Behörden, wenn diese sie fordern. Das gilt beispielsweise auch für die Übertragung der Daten an die entsprechende Straßenverkehrsbehörde im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften auf Seiten des Mieters während der Mietzeit. Für die Weitergabe der Daten reicht die Forderung einer Behörde, ohne dass SOUTHCAMP EXPERIENCE, S.L. überprüfen muss, ob das Gesuch der Behörde gerechtfertigt ist oder nicht.

d) Wenn es mehrere Mieter gibt, haften diese gesamtschuldnerisch.

e) Das Fahrzeug ist nur für die vereinbarte Dauer des Vertrages versichert. SOUTHCAMPER haftet nicht für Schäden außerhalb der Mietzeit, haftbar ist dann der Mieter.

12. Zuständige Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen unterliegen spanischem Recht. Bei allen Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien in Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung, ihrer Umsetzung, Beendigung, Auslegung und/oder Erfüllung ergeben, unterwerfen sie sich unter Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsort ausdrücklich den Gerichten und Tribunalen der Stadt Sevilla.

13. Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen ungültig sein oder werden sollte, beeinträchtigt dies nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen.

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